Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich

Polizeipräsidium Oberhausen

Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bleibt gleichgültig

Staatsanwaltschaft Duisburg bleibt gleichgültig

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bleibt gleichgültig

Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. ist Polizeimeister in Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.

Die Straßenecke, wo Alfred Bomanns widerrechtlich festgehalten wurde Hier, an der Ecke ...straße/...straße, wurde ich widerrechtlich festgehalten, auf den Boden geschleudert und anschließend auf meine eigene Motorhaube gepreßt.

Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade. Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite ihres Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und machten dort prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort angebracht haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung sollte also meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.

Polizeipräsidium Oberhausen Das Polizeipräsidium Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann). Leider nehmen es einige der hier ansässigen Beamten mit dem Rechtsstaat nicht so genau.

Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und deutlich sagte: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige."

Der Polizist, Dein Freund und Helfer?

Oder eher: der Polizist, der Helfer seiner Freunde?

Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto, fanden aber nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen Platzverweis. Gegen all diese Repressalien legte ich später bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein (siehe Widerspruch gegen Fesselung, Durchsuchung, Platzverweis). Sie entschied aber nicht über meinen Widerspruch, sondern verwies mich auf eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für meine Fortsetzungsfeststellungsklage abgelaufen war.

H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar (siehe S. 4 unter Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.pdf). H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas "beschädigt oder manipuliert".

Bäckerei Die Bäckereiverkäuferin B. hat mich sofort entlastet.

H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. später wegen Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt (siehe Anzeige gegen Klaus O. wegen Strafvereitelung im Amt).

Polizeiinspektion Nord am Wilhelmplatz in Oberhausen-Sterkrade Die Polizeiinspektion Oberhausen-Nord am Wilhelmplatz in Oberhausen-Sterkrade (Leiter: Wolfgang Feldhoff). Von hier aus eilten drei bis vier Polizeiwagen mit jeweils zwei bis drei Beamten herbei. Drei bis vier Polizeiwagen für eine vermeintliche Personalienfeststellung? Offenbar griffen die Einsatzleiter des Polizeipräsidiums Oberhausen bereitwillig etwas tiefer in die Staatskasse, als es darum ging, für ihren Duzkollegen Patrick H. tätig zu werden.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Duisburg hat H. schon des öfteren Sachbeschädigungen an seinem PKW zur Anzeige gebracht. Wenn das so ist, müßte er den Zustand seiner Karosserie ganz genau kennen. Man darf sich fragen, warum H. bei den Polizeibeamten angab, die Beule sei frisch, wenn sie doch nachweislich nicht von mir angebracht wurde (Zeugnis der Bäckerin) und schon vorher vorhanden gewesen sein muß.

Polizeikommissar O. vom Polizeipräsidium Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann) zeigte mich wegen Körperverletzung an, obwohl weder Polizeimeister H. noch der Zeuge G. verletzt war. Ebenso zeigte er mich wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" an, obwohl H. gar nicht als Vollstreckungsbeamter im Einsatz war. H. war als Privatmann unterwegs. In § 113 des Strafgesetzbuches steht klar und deutlich: "Wer einem Amtsträger ..., der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wer hat hier eine Diensthandlung vorgenommen? Offenbar nicht der Polizeimeister H. Daher ist der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an sich schon absurd. Das wußte natürlich auch Polizeikommissar O. vom Polizeipräsidium Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann).

Und wer hat wen tätlich angegriffen? Ich wollte lediglich mein Auto besteigen und losfahren.

Wohlgemerkt: H. und G. hielten mich fest, obwohl ich keine Sachbeschädigung oder andere Straftat begangen hatte. Das gibt heute sogar die Staatsanwaltschaft Duisburg zu.

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).

Staatsanwaltschaft Duisburg Die Staatsanwaltschaft an der Koloniestraße in Duisburg (Leiter: Manfred Claßen). Die mit meinem Fall befaßten Staatsanwälte halfen dem Polizeimeister Patrick H. aus der Klemme und verhinderten eine gerichtliche Entscheidung.

Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollen die Sache nicht aus ihrem Macht- und Einflußbereich herausgeben. Wenn gegen mich Anklage erhoben würde, dann würde ich freigesprochen, und daraus würde folgen, daß der Polizeimeister H. und sein Nachbar G. mich zu Unrecht festgehalten haben. Das darf auf keinen Fall geschehen, und deshalb weigern sich die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft, gegen mich Anklage zu erheben.

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Die Generalstaatsanwaltschaft an der Sternwartstraße 31 in Düsseldorf (Leiter: Lothar Sent - bis 30.09.2007, Gregor Steinforth - ab 01.10.2007).

Polizeimeister Patrick H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter

Der Polizeimeister H. gab gegenüber den uniformierten Beamten an, ich hätte ihm mit dem rechten Arm einen schmerzhaften Schlag gegen seine linke Schulter versetzt. Aufgrund dieser Angabe ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei gegen mich wegen Körperverletzung. Diesen Schlag habe ich allerdings niemals ausgeführt. Ich zeigte H. wegen Falscher Verdächtigung an. Daraufhin wurde der Zeuge G. vernommen. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007 steht:

Der Zeuge G. hat angegeben, daß er gesehen habe, wie zwei Personen auf der Motorhaube eines roten Vans rangelten, als er hinzugekommen sei. Er habe aber nicht mitbekommen, ob Sie den Beschuldigten eventuell zuvor im Schulterbereich geschlagen hätten.

G. weiß absolut nichts von einem Schlag gegen die Schulter des Polizeimeisters H. und kann sich offenbar nur vorstellen, daß dieser Schlag vor seinem Eintreffen ("zuvor") erfolgt sein könnte.

Im Einsatzbericht der Polizei, den der Polizeikommissar O. noch am selben Tag aufgrund der Angaben des Polizeimeisters H. verfaßt hat, steht dagegen ein ganz anderer Ablauf. H. wird in dem nachfolgenden Textauszug als der Geschädigte bezeichnet, ich spiele die Rolle des Beschuldigten:

Der Zeuge G. wurde auf den Sachverhalt aufmerksam und eilte dem Geschädigten zur Hilfe. Beide versuchten den Beschuldigten in Höhe der ...straße 10 festzuhalten. Hierbei gab der Geschädigte erneut an, daß er Polizeibeamter sei. Der Beschuldigte könne auch seinen Dienstausweis sehen. Dieser erwiderte mit den Worten: 'Ich weiß, daß du ein Polizist bist. Du hast ja mehr als 20 Verfahren anhängig.' BEI DIESEN WORTEN schlug der Beschuldigte dem Geschädigten mit dem rechten Arm auf die linke Schulter. Dies war nach Angaben des Geschädigten schmerzhaft.

Der Polizeimeister H. hat hier sehr genaue Angaben über die zeitliche Abfolge gemacht: Zunächst eilte ihm der Zeuge G. "zur Hilfe", dann folgte ein Wortwechsel, und schließlich ("bei diesen Worten") soll ich ihm mit dem rechten Arm auf die linke Schulter geschlagen haben. Danach wäre der Schlag also im Beisein des Zeugen G. erfolgt, während dieser dem Polizeimeister half, mich festzuhalten.

Dies steht im Widerspruch zur oben angeführten Aussage des Zeugen G., der von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt hat. Damit ist erwiesen, daß der Polizeimeister Patrick H. den Schlag gegen seine Schulter frei erfunden hat. H. wollte mich für etwas bestrafen lassen, was ich nicht getan habe.

Trotzdem stellte Oberstaatsanwältin Weber von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen den Polizeimeister ein (siehe S. 9 f. unter Anzeige wegen Falscher Verdächtigung). Auf eine Begründung verzichtete sie in ihrem Bescheid. Auf den oben aufgezeigten Widerspruch zwischen den Aussagen des Polizeimeisters H. und des Zeugen G. ging sie mit keinem Wort ein. Oberstaatsanwältin Weber nimmt offensichtlich keinen Anstoß daran, daß der Polizeimeister H. den Schlag gegen seine Schulter erfunden hat.

Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe S. 6 unter Anzeige wegen Falscher Verdächtigung) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf!

Nachbesprechung (debriefing): Was hätte ich besser machen können?

Nun möchte ich erörtern, welche Fehler ich rückblickend in meinem Verhalten erkenne und was ich besser hätte machen können:

Verzeichnis der Beteiligten

(alphabetisch sortiert nach dem Familiennamen)
Impressum: Alfred Bomanns, Roßbachstraße 15, 46149 Oberhausen, Tel. 0176 51 58 95 75, E-Mail: Mein Vor- und Nachname in Kleinschreibung hintereinandergehängt, gefolgt vom @-Zeichen, gefolgt von arcor.de

Letzte Änderung: 22. Dezember 2008