Angriff eines Polizeimeisters der Polizei Oberhausen gegen einen Bürger

Bericht eines Bürgers über das Polizeipräsidium Oberhausen, die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann schritt nicht ein

Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier schritt nicht ein

Staatsanwaltschaft Duisburg schritt nicht ein

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf schritt nicht ein

Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. war Polizeimeister bei der Polizei Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.

Die Straßenecke, wo Alfred Bomanns widerrechtlich festgehalten wurde Hier, an der Ecke ...straße/...straße, wurde ich widerrechtlich festgehalten, auf den Boden geschleudert und anschließend auf meine eigene Motorhaube gepreßt.

Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.

Polizeipräsidium Oberhausen Das Polizeipräsidium Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann). Leider nehmen es einige der hier ansässigen Beamten mit dem Rechtsstaat nicht so genau.

Ein Polizeiwagen der Polizei Oberhausen raste mit Blaulicht und Martinshorn herbei. Er war besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung Timm Petry. Ich verschaffte mir Gehör und sagte laut und deutlich: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige." Wenige Sekunden fuhr ein zweiter Einsatzwagen vor, dem Polizeihauptkommissar Theodor Jäger entstieg. Wenige Minuten danach traf noch ein Volkswagen-Bus mit vier bis fünf Beamten ein.

Der Polizist, Dein Freund und Helfer?
Oder eher: Der Polizist, der Helfer seiner Freunde?

Die Polizeibeamten schlugen sich sofort auf die Seite ihres Kollegen H. Die Rollen wurden vertauscht: Ich als Bürger wurde zum Angreifer und H. als Beamter der Polizei Oberhausen zum Opfer deklariert. Die Polizei in Oberhausen hat eine Eigendynamik entwickelt mit dem Ergebnis, daß sie dem Bürger nur unter Vorbehalt zur Verfügung steht, wenn die eigenen, als vorrangig eingestuften Interessen der Polizeibeamten nicht berührt werden.

Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an, ließen aber Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Polizeikommissar Timm Petry durchwühlte den Kofferraum meines Autos, fand aber nichts Interessantes. Einen Durchsuchungsbeschluß konnte er nicht vorweisen und hielt ihn auch nicht für nötig (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeikommissar Petry). Gegen diese Repressalien legte ich am nächsten Tag bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein (siehe Widerspruch gegen Fesselung, Durchsuchung, Platzverweis). Sie entschied nicht darüber, sondern verwies mich auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für die Klage abgelaufen war. Gegen bereits abgeschlossene (auch widerrechtliche) Polizeimaßnahmen kann man in Deutschland nur in wenigen Fällen klagen, z. B. wenn die Polizei das immer wieder tut ("Fortsetzung") oder um sich rehabilitieren zu lassen.

Im Zweifel für die Polizei?
Oder: Ohne Zweifel für den Polizeimeister?

H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar (siehe S. 4 unter Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung). H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas "beschädigt oder manipuliert".

Bäckerei Die Bäckereiverkäuferin B. hat mich sofort entlastet.

Mit H. gingen die Beamten um eine Straßenecke zu seinem PKW und machten dort prompt eine Beule ausfindig, die ich dort angebracht haben sollte. Mit dieser Unterstellung sollte meine "Festnahme" gerechtfertigt werden. Denn wenn ich eine Sachbeschädigung begangen hätte, dann hätte H. mich aufhalten dürfen (Jedermann-Festnahme). So eine punktförmige Beule kann man gar nicht mit dem Finger eindrücken, und Werkzeug hatte ich nicht dabei.

H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. wegen Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt, weil angeblich Aussage gegen Aussage stand (siehe Anzeige gegen Klaus O. wegen Strafvereitelung im Amt). Klaus O. behauptete, ich hätte gar keine Anzeige erstattet.

Polizeiinspektion Nord am Wilhelmplatz in Oberhausen-Sterkrade Die Polizeiinspektion Oberhausen-Nord am Wilhelmplatz in Oberhausen-Sterkrade (Leiter: Wolfgang Feldhoff). Von hier eilten zwei Polizeiwagen herbei, ein weiterer vom Polizeipräsidium am Friedensplatz. Drei Polizeiwagen für eine Personalienaufnahme? Offenbar griffen die Einsatzleiter des Polizeipräsidiums Oberhausen etwas tiefer in die Staatskasse, als es darum ging, für ihren Kollegen Patrick H. tätig zu werden.

Zum Schluß baute sich Polizeioberkommissar Volker Hönich (Polizei Oberhausen) vor mir auf und herrschte mich an: "Und Sie bekommen jetzt einen Platzverweis! Sie verschwinden sofort von hier und lassen sich hier nicht mehr sehen!" Ein Platzverweis für das Opfer? Das ist originell. Hinter seinem Rücken bezogen drei, vier Beamte im Halbkreis Stellung, die offenbar darauf hofften, daß ich widersprechen würde. Ich machte den Beamten Hönich darauf aufmerksam, daß ich doch gerade vor einer halben Stunde diesen Ort hatte verlassen wollen und daran von H. und G. gehindert worden war. Was er mir eigentlich vorwerfe? Darauf bestieg ich mein Auto und fuhr zum Krankenhaus, wobei mir einer der Polizeiwagen noch einen Kilometer nachfuhr, bis sie endlich von mir abließen.

Insgesamt waren drei Polizeiwagen im Einsatz: zwei PKW Volkswagen Kombi (Kennzeichen: NRW 4-1464 und NRW 4-2362) und ein Volkswagen-Bus (Kennzeichen: OB 3020).

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Duisburg hat H. schon oft Sachbeschädigungen an seinem PKW zur Anzeige gebracht. Wenn dem so ist, müßte er den Zustand seiner Karosserie genau kennen. Man darf sich fragen, warum H. bei den Polizeibeamten angab, die Beule sei frisch, wenn sie doch nachweislich nicht von mir angebracht wurde (Zeugnis der Bäckerin) und schon vorher vorhanden gewesen sein muß.

Polizeikommissar O. vom Polizeipräsidium Oberhausen (damalige Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann) zeigte mich wegen "Körperverletzung" an, obwohl weder Polizeimeister H. noch der Zeuge G. verletzt war. Ebenso zeigte er mich wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" an, obwohl H. gar nicht als Vollstreckungsbeamter im Einsatz war. H. war als Privatmann unterwegs. In § 113 des Strafgesetzbuches steht klar und deutlich: "Wer einem Amtsträger ..., der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wer hat hier eine Diensthandlung vorgenommen? Offenbar nicht der Polizeimeister H. Daher ist der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an sich schon absurd. Polizeikommissar Klaus O. machte falsche Angaben, um mir etwas anzulasten, was ich nicht getan hatte.

Und wer hat wen tätlich angegriffen? Ich wollte lediglich mein Auto besteigen und losfahren, wie es mein gutes Recht als Staatsbürger war.

Wohlgemerkt: H. und G. hielten mich fest, obwohl ich keine Sachbeschädigung oder andere Straftat begangen hatte. Das gibt sogar die Staatsanwaltschaft Duisburg zu. Offenbar bin ich derjenige, der tätlich angegriffen wurde.

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Ferdinand Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf schlugen sich auf seine Seite (AZ: 4 Zs 634/07).

Staatsanwaltschaft Duisburg Die linke Hand des Polizeipräsidiums Oberhausen: Staatsanwaltschaft an der Koloniestraße in Duisburg (Leiter: bis März 2012 Manfred Claßen, ab April 2012 Horst Bien). Die mit meinem Fall befaßten Staatsanwälte halfen dem Polizeimeister Patrick H. aus der Klemme und verhinderten eine gerichtliche Entscheidung.

Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Ich widersprach und teilte ihr mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.

Staatsanwälte gegen Staatsbürger

Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollen die Sache nicht aus ihrem Macht- und Einflußbereich herausgeben. Wenn gegen mich Anklage erhoben würde, dann würde ich freigesprochen, und daraus würde folgen, daß der Polizeimeister H. und sein Nachbar G. mich zu Unrecht festgehalten haben. Das darf auf keinen Fall geschehen, und deshalb weigern sich die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft, gegen mich Anklage zu erheben.

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Die Generalstaatsanwaltschaft an der Sternwartstraße 31 in Düsseldorf (Leiter: Lothar Sent - bis 30.09.2007, Gregor Steinforth - ab 01.10.2007).

Merke: Wenn sich ein geschädigter Bürger bei der Staatsanwaltschaft Duisburg nach dem Fortgang des Verfahrens erkundigt, ist das durchaus wörtlich zu nehmen!

Polizeimeister Patrick H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter

Der Polizeimeister H. gab gegenüber den uniformierten Beamten an, ich hätte ihm mit dem rechten Arm einen schmerzhaften Schlag gegen seine linke Schulter versetzt. Aufgrund dieser Angabe ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei gegen mich wegen Körperverletzung. Diesen Schlag habe ich allerdings niemals ausgeführt. Ich zeigte H. wegen Falscher Verdächtigung an. Daraufhin wurde der Zeuge G. vernommen. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007 steht:

Der Zeuge G. hat angegeben, daß er gesehen habe, wie zwei Personen auf der Motorhaube eines roten Vans rangelten, als er hinzugekommen sei. Er habe aber nicht mitbekommen, ob Sie den Beschuldigten eventuell zuvor im Schulterbereich geschlagen hätten.

G. weiß absolut nichts von einem Schlag gegen die Schulter des Polizeimeisters H. und kann sich offenbar nur vorstellen, daß dieser Schlag vor seinem Eintreffen ("zuvor") erfolgt sein könnte.

Im Einsatzbericht der Polizei, den der Polizeikommissar O. noch am selben Tag aufgrund der Angaben des Polizeimeisters H. verfaßt hat, steht dagegen ein ganz anderer Ablauf. H. wird in dem nachfolgenden Textauszug als der Geschädigte bezeichnet, ich spiele die Rolle des Beschuldigten:

Der Zeuge G. wurde auf den Sachverhalt aufmerksam und eilte dem Geschädigten zur Hilfe. Beide versuchten den Beschuldigten in Höhe der ...straße 10 festzuhalten. Hierbei gab der Geschädigte erneut an, daß er Polizeibeamter sei. Der Beschuldigte könne auch seinen Dienstausweis sehen. Dieser erwiderte mit den Worten: 'Ich weiß, daß du ein Polizist bist. Du hast ja mehr als 20 Verfahren anhängig.' BEI DIESEN WORTEN schlug der Beschuldigte dem Geschädigten mit dem rechten Arm auf die linke Schulter. Dies war nach Angaben des Geschädigten schmerzhaft.

Der Polizeimeister H. hat hier sehr genaue Angaben über die zeitliche Abfolge gemacht: Zunächst eilte ihm der Zeuge G. "zur Hilfe", dann folgte ein Wortwechsel, und schließlich ("bei diesen Worten") soll ich ihm mit dem rechten Arm auf die linke Schulter geschlagen haben. Danach wäre der Schlag also im Beisein des Zeugen G. erfolgt, während dieser dem Polizeimeister half, mich festzuhalten.

Dies steht im Widerspruch zur oben angeführten Aussage des Zeugen G., der von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt hat. Damit ist erwiesen, daß der Polizeimeister Patrick H. den Schlag gegen seine Schulter frei erfunden hat. H. wollte mich für etwas bestrafen lassen, was ich nicht getan habe.

Trotzdem stellte Oberstaatsanwältin Weber von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen den Polizeimeister ein (siehe S. 9 f. unter Anzeige wegen Falscher Verdächtigung). Auf eine Begründung verzichtete sie in ihrem Bescheid. Auf den oben aufgezeigten Widerspruch zwischen den Aussagen des Polizeimeisters H. und des Zeugen G. ging sie mit keinem Wort ein. Oberstaatsanwältin Weber nimmt offensichtlich keinen Anstoß daran, daß der Polizeimeister H. den Schlag gegen seine Schulter erfunden hat.

Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe S. 6 unter Anzeige wegen Falscher Verdächtigung) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf!

Eine Randbemerkung: Daß der obige Dialog in der beschriebenen Form gar nicht stattgefunden hat, geht schon daraus hervor, daß ich den Polizeimeister H. geduzt haben soll. Entweder hat der Polizeimeister H. das dem Polizeikommissar O. falsch berichtet, oder Polizeikommissar O. hat sich das beim Verfassen des Einsatzberichtes ausgedacht. Nichts läge meinem eher reservierten Naturell ferner, als einen Polizisten, der gerade mehrere Straftaten gleichzeitig gegen mich begeht, mit einem vertraulichen Du anzureden. Ziel des Dialogautors war es, mich vor den Ermittlungsbehörden als ungehobelten Menschen darzustellen und mir im Vorübergehen noch eine Beamtenbeleidigung anzuhängen.

Das Polizeipräsidium Oberhausen fand nichts Besseres zu tun, als Klaus O. binnen vier Jahren (von November 2006 bis Oktober 2010) um zwei Dienstgrade nach oben zu befördern: vom Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar und weiter zum Polizeihauptkommissar. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Klaus O. verschleppte Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bis zum Eintritt in den Ruhestand, ihre Nachfolgerin Kerstin Wittmeier konnte sich nicht äußern.

Die mysteriöse Beule am Auto des Polizeimeisters H.

Beule an einem blauen Ford Focus An dem PKW des Polizeimeisters H. prangt eine punktförmige Beule, deren Ursprung mir nicht bekannt ist. Sie liegt an der hinteren rechten Tür auf halber Höhe zwischen dem Kotflügel und dem Radlauf.
Beule an einem blauen Ford Focus Ich habe die Beule ausweislich der Aussage der Bäckerin und der Spurensicherung nicht angebracht. Sie muß mit einem harten Gegenstand eingedrückt worden sein, oder aber die Tür wurde geöffnet und gegen ein Hindernis geschlagen.
Beule an einem blauen Ford Focus Polizeikommissar O. phantasierte in seinem "Einsatzbericht", die Beule sei am 17.11.2006 "neu" gewesen. Vier Jahre später sah sie noch genauso aus (Fotos vom Dezember 2010).

Fragen:

  1. Wer kann sachdienliche Angaben zur wahren Entstehung der Delle machen?
  2. Wer kann Hinweise geben, ob der Polizeimeister Patrick H. vor dem 17.11.2006 in einer Autowerkstatt oder Lackiererei vorgesprochen hat, um sich nach der Reparatur dieser Delle zu erkundigen? Mitarbeiter dieser Betriebe sind aufgerufen, ihre Branchensoftware nach entsprechenden Einträgen zu durchforsten. Das damalige Autokennzeichen war OB BF 454.
  3. Wer kann Hinweise geben, ob der Polizeimeister Patrick H. vor dem 17.11.2006 einer Versicherung diesen Lackschaden gemeldet hat? Mitarbeiter dieser Betriebe sind aufgerufen, ihre Branchensoftware nach entsprechenden Einträgen zu durchforsten. Das damalige Autokennzeichen war OB BF 454.
  4. Wem wurde vor oder nach dem 17.11.2006 ebenfalls angelastet, diese Beule am PKW des Polizeimeisters H. angebracht zu haben?

Für Hinweise, die zum Nachweis führen, daß die Delle schon vor dem 17.11.2006 vorhanden war oder daß der Polizeimeister auch andere Personen außer mir beschuldigt hat, die Beule angebracht zu haben, setze ich aus meinem Privatvermögen eine Belohnung von 100 EUR aus. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sind an diesen Nachforschungen nicht interessiert.

Nachbesprechung (debriefing): Was hätte ich besser machen können?

Nun möchte ich erörtern, welche Fehler ich rückblickend in meinem Verhalten erkenne und was ich besser hätte machen können:

Verzeichnis der Beteiligten

(alphabetisch sortiert nach dem Familiennamen)
Impressum: Alfred Bomanns, Roßbachstraße 15, 46149 Oberhausen, Tel. 0176 51 58 95 75, E-Mail: Mein Vor- und Nachname in Kleinschreibung hintereinandergehängt, gefolgt vom @-Zeichen, gefolgt von arcor.de

Letzte Änderung: 07.10.2023